Gartenpflegekosten für Mieter: Nebenkosten Garten

 

Ein gut gepflegter Garten ist wunderschön, kostet aber Zeit und Mühe. In Mietshäusern entscheiden sich die Vermieter in der Regel dafür, solche Arbeiten an professionelle Firmen auszulagern, wodurch Gartenpflegekosten für Mieter entstehen. Wenn Sie zur Miete leben, fragen Sie sich vielleicht, welche Gartenpflegekosten für Mieter es gibt, wie hoch diese ausfallen dürfen und welche nicht umlagefähig sind. Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in diesem Artikel.

 

Das gehört alles zu den Gartenpflegekosten für Mieter

Die Gartenpflegekosten für Mieter entstehen durch ganz unterschiedliche Leistungen seitens der Anbieter. Grundsätzlich gilt: Alle Personal- und Sachkosten, die im Rahmen der Gartenpflege anfallen, sind umlagefähig und können von den Mietern zurückgefordert werden. Ein wichtiges Kriterium ist hierbei die Regelmäßigkeit. Die jeweiligen Gartenpflegekosten für Mieter müssen immer wieder anfallen und einen echten Mehrwert für die Hausgemeinschaft mit sich bringen. Hierzu gehören auch Arbeiten, die keinem festen Turnus unterliegen. Das können beispielsweise die Erneuerung abgestorbener Pflanzen oder das Anlegen eines neuen Rasens sein. Einmalige Anschaffungen von Gartengeräten wie einem Rasenmäher sind hingegen nicht umlagefähig. Zu beachten ist, dass die Gartenpflegekosten für Mieter nicht auf einen Garten beschränkt sind, sondern beispielsweise auch für einen Spielplatz auf dem Mietobjekt anfallen können.

Diese Kosten kommen üblicherweise auf Mieter zu

Im Vergleich mit anderen Nebenkosten sind die Gartenpflegekosten für Mieter recht günstig. Sie liegen bei durchschnittlich 10 Cent pro Quadratmeter und Monat. Eine Wohnung mit 100 Quadratmetern muss somit monatlich Kosten in Höhe von 10€ tragen. Das entspricht 120 € pro Jahr. Hierbei ist allerdings zu beachten, wer die jeweiligen Leistungen erbringt. Gelegentlich beauftragen Vermieter den Hausmeister damit, bestimmte Arbeiten zu erledigen. In diesem Fall dürfen keine separaten Gartenpflegekosten für Sie in der Nebenkostenrechnung auftauchen, weil die Kosten bereits in den Hausmeisterkosten enthalten sind. Anders sieht es aus, wenn der Vermieter eine externe Firma damit beauftragt, die Gartenpflege zu übernehmen. Die so entstehenden Zusatzkosten dürfen als Gartenpflegekosten für Mieter umgelegt werden.

Alle Regelungen müssen im Mietvertrag festgehalten sein

Oft sind rechtliche Vorgaben vielfältig und verwirrend. Damit Sie sich nicht in Paragraphen verlieren, haben wir von Zeitlos Immobilien Ihnen die wichtigsten Vorgaben zusammengefasst. Damit ein Vermieter Gartenpflegekosten für Mieter erheben darf, müssen diese im Mietvertrag enthalten sein. Sie müssen bei Vertragsabschluss genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Dann können Sie sich bewusst für oder gegen den Abschluss des Vertrags entscheiden. Gartenpflegekosten für Mieter dürfen somit nicht erhoben werden, wenn diese im Mietvertrag nicht aufgeführt sind, selbst wenn der Vermieter rechtlich dazu berechtigt wäre. Er hat aber die Möglichkeit, eine Ergänzung zum Mietvertrag vorzunehmen, um zukünftig Gartenpflegekosten für Mieter zu erheben. Sie müssen einer solchen Ergänzung aber zustimmen, damit diese wirksam wird. Des Weiteren sind Vermieter dazu verpflichtet, jährlich eine Nebenkostenabrechnung aufzustellen und alle anfallenden Kosten, die auf Sie umgelegt werden, transparent zu machen.

Fazit

Gartenpflegekosten für Mieter gehören zu den Nebenkosten in einem Mietvertrag. Sie sind im Verhältnis zu anderen Nebenkosten meist recht günstig. Für die Höhe der Kosten ist einerseits die Art der Leistung entscheidend und andererseits, wer diese erbringt. Das Ziel ist es stets, für eine gut gepflegte Wohnanlage und ein ansprechendes Mietobjekt zu sorgen. Da somit die gesamte Hausgemeinschaft einen Mehrwert aus der Gartenarbeit zieht und von dieser profitiert, sind die dabei anfallenden Kosten umlagefähig. Bei Fragen oder Interesse an dem Kauf sowie Verkauf einer Immobilie, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.