Immobilien im Rahmen einer Scheidung

Eine Scheidung ist an und für sich bereits ein nervenaufreibender und langwieriger juristischer Vorgang, der meist ein bis zwei Jahre dauert. Wenn Sie und Ihr (Ex-)Partner eine Immobilie haben, stellt sich neben allen anderen Herausforderungen auch noch die Frage, was nach der Scheidung mit dem Haus passiert. In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben und welche Folgen die Scheidung für ein Haus haben kann.

Die Zugewinngemeinschaft

Der Großteil der deutschen Ehepaare lebt in einer Zugewinngemeinschaft, weil sie keinen Ehevertrag abschließen. Paragraf 1363 des Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, dass dieser Güterstand automatisch eintritt, wenn Sie und Ihr Partner nichts anderes vereinbaren. Gleiches gilt für eingetragene Lebensgemeinschaften. Die Folge ist, dass beide Seiten bei einer Scheidung einen Anspruch auf einen Teil des während der Partnerschaft hinzugewonnenen Vermögens des jeweils anderen haben. Dies wird Zugewinnausgleich genannt.

Bei einer Scheidung mit Haus bedeutet das: Die Partner haben das Recht, gleichermaßen von der Immobilie zu profitieren. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Haus gemeinsam beziehungsweise während der Ehe erworben wurde. Schenkungen oder Erbfälle sind davon ausgenommen. Wenn Ihnen die Immobilie bereits vor der Heirat gehört hat, hat Ihr Partner ebenfalls keinen Anspruch auf einen Ausgleich.

Trotz Scheidung das Haus behalten: Ihre Möglichkeiten

Den vorgenannten Zugewinnausgleich müssen Sie jedoch nicht zwingend durchführen. Wenn Sie und Ihr Partner sich darüber einig sind, was nach der Scheidung mit der Immobilie geschehen soll, können Sie auf das gerichtliche Ausgleichsverfahren verzichten und das gemeinsame Eigentum nach privater Absprache untereinander aufteilen. In der Praxis kommt dieser Fall jedoch selten vor.

Ein Ehevertrag stellt eine weitere Möglichkeit dar, auch durch eine Scheidung das Haus nicht zu verlieren oder Ihren Partner unter großen finanziellen Einbußen auszahlen zu müssen. Dafür vereinbaren Sie entweder eine generelle Gütertrennung, wodurch Ihr gesamtes Eigentum geschützt wird, oder Sie schließen bestimmte Vermögensgegenstände vom Zugewinnausgleich aus.

Gütliche Teilungsoptionen für Immobilien bei Scheidung

Wenn bei einer Scheidung ein Haus zwischen den ehemaligen Partnern aufgeteilt werden soll, kommen verschiedene Varianten in Betracht. Die gängigste Option ist der Verkauf der Immobilie. Dies hat den Vorteil, dass beide ihren gerechten Anteil aus dem Erlös des Verkaufes erhalten und anschließend keine Berührungspunkte mehr durch die gemeinsame Nutzung oder Verwaltung des Hauses haben. Sie können schon vor der eigentlichen Scheidung das Haus verkaufen, also im Trennungsjahr, wenn Sie und Ihr Ehegatte sicher sind, dass die Partnerschaft keine Zukunft hat. Dadurch stehen Sie beim Verkauf nicht unter Zeitdruck und können einen guten Preis erzielen.

Wenn sich beide Parteien einig sind, dass trotz Scheidung das Haus in Familienbesitz bleiben soll, können Sie es an Ihr gemeinsames Kind verschenken oder verkaufen. Im Güterstand des Zugewinnausgleichs können Sie dies jedoch nicht auf eigene Faust vornehmen. Auch, wenn Sie nur Ihren Teil der Immobilie an Ihr Kind übertragen wollen, benötigen Sie die Zustimmung Ihres Partners.

Eine Realteilung ist eine weitere Option, wie Sie bei einer Scheidung mit einem Haus verfahren können. Dabei wird das Gebäude so umgebaut, dass Sie und Ihr Ex-Partner jeweils eine eigene Wohneinheit bekommen. Allerdings sind nicht alle Immobilien für einen entsprechenden Umbau geeignet. Zudem sollten beide Eheleute noch genug Respekt füreinander übrighaben, damit das gemeinsame Bewohnen des Hauses nicht zur Belastung wird.

Die Teilungsversteigerung als letztes Mittel bei Uneinigkeit

Wenn Sie und Ihr Partner keinen Konsens darüber finden, was bei der Scheidung mit dem Haus passiert, kann eine Partei beantragen, dass eine Teilversteigerung für das Haus durchgeführt wird. Für dieses Verfahren ist das örtliche Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig, das zuerst den Wert durch einen Gutachter ermitteln lässt und anschließend eine öffentliche Versteigerung der Immobilie vornimmt.

Wenn nach einer Scheidung das Haus im Rahmen einer Teilungsversteigerung veräußert wird, müssen Sie sich jedoch auf wirtschaftliche Nachteile einstellen. Bei einem regulären Verkauf sind die Erlöse in der Regel höher als bei einer Versteigerung, zumal hierbei noch Sachverständigen- und Gerichtskosten zu zahlen sind. Es lohnt sich also, bei einer Scheidung das Haus auf anderem Wege aufzuteilen.